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Urheberrecht (Urhg)

​Gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) gelten vor allem Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst als schützenswert. Das Urheberrecht greift, wenn das einzelne Werk die notwendige „Schöpfungshöhe“ erreicht, dieses also ein gewisses Maß an Kreativität aufweist.

Fotos fallen grundsätzlich unter das Urheberrecht. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken.
Bei Lichtbildern handelt es sich vor allem um Schnappschüsse und unveränderte, naturgetreue Wiedergaben. Das Urheberrecht für diese Bilder ist auf 50 Jahre nach der Herstellung begrenzt. Im Gegensatz dazu steht bei Lichtbildwerken die Gestaltung des Fotos im Mittelpunkt. Dieser höhere, künstlerische Ansatz führt dazu, dass sich der Urheberrechtsschutz auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erstreckt.
Die auf dieser Website verwendeten Fotos sind urheberrechtlich geschützte Bilder. Eine Verwertung welcher Art auch immer durch Unbefugte hat strafrechtliche Schritte zur Folge. Die Verwendung des Markennamens Fotofelder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Markeninhabers. Ansonsten ist eine Benutzung verboten und wird juristisch verfolgt. 

 

Hinweis:

Die Eintragung der Mark ist urkundlich ausgewiesen geschützt unter 
AZ.: 30 2020 227 553.6/ 16.

 

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